Seit dem 01.12.2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Betriebskostenumlage der TV-Grundversorgung wird demgemäß zum 30.06.2024 enden.
Dazu gehört vor allem das Ende des Sammelinkassos der Kabelgrundgebühren über die Betriebskostenabrechnung zum 30.06.2024. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle bestehenden Mietverhältnisse auf Einzelinkasso umgestellt werden. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Änderung des TKG unter anderem den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken.
Der überwiegende Teil unserer Wohnungsbestände wird durch PŸUR mit Breitbanddiensten im Rahmen eines bestehenden Gestattungsvertrages umfassend versorgt. Diese Kabelfernsehversorgung wird auch weiterhin durch PŸUR aufrechterhalten, allerdings ab 01.07.2024 nur noch im Rahmen von Einzelnutzerverträgen, die zwischen PŸUR und dem jeweiligen Mieter direkt abzuschließen sind. Wenn Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiter nutzen wollen, müssen Sie, sofern noch nicht geschehen, spätestens ab 01.07.2024 einen eigenen Vertrag mit dem heutigen TV-Anbieter abschließen. Das betrifft Sie auch, wenn Sie über Ihren TV-Anschluss Zusatzprodukte wie zum Beispiel HDTV oder Pay-TV gebucht haben.
Sofern Sie künftig über einen anderen Anbieter oder künftig über einen anderen Weg fernsehen wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass die Abrechnung der bisherigen TV-Versorgung zum 30.06.2024 endet und das bisherige TV-Signal nicht mehr dauerhaft zur Verfügung steht.
Wir werden unsere Mieter auf geeignetem Wege zu ihrem Kabelfernsehempfang fortlaufend informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen dann weiter.