Entsorgung von Sperrmüll und Elektro-Schrott auf Abruf
Voraussetzung für die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Schrott auf Abruf ist ein aktuelles Mietverhältnis mit einer Wohnungsgesellschaft/-genossenschaft im Ilm-Kreis.
Antragsformular und Informationsblatt als Download: